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| ::: Informationsportal für Leverkusen - Nutzungsbedingungen ::: |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Eintragsservice auf leverkusen.infoprogramm.de
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen (im Folgenden "AGB") gelten für Eintragsservices im Portal Leverkusen.infoprogramm.de. Inhaber: Ralf Snelting, Lohrstr. 6 e, 51371 Leverkusen, Tel. 02173-2037144 (im folgenden "Leverkusen.Infoprogramm"). Leverkusen.Infoprogramm bietet ihre Eintragsservices natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden "Nutzer") ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB an. AGB des Nutzers gelten nicht, es sei denn Leverkusen.Infoprogramm hat deren Einbeziehung schriftlich zugestimmt.
2. Rahmenbedingungen
Diese AGB gelten als Rahmenbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen über Eintragsservices der Leverkusen.Infoprogramm, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Geltung dieser AGB in der jeweils gültigen Form auch für zukünftige Verträge über Eintragsservices der Leverkusen.Infoprogramm erklärt sich der Nutzer ausdrücklich einverstanden. Leverkusen.Infoprogramm informiert den Nutzer unverzüglich über Änderungen der AGB. Äußert sich der Nutzer auf diese Änderungsanzeige nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich, so gelten die AGB als in der geänderten Form akzeptiert. Auf diese Bedeutung des Schweigens weist Leverkusen.Infoprogramm den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung hin.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Leverkusen.Infoprogramm betreibt die Internetportale Leverkusen.infoprogramm.de Für diese Internetportale bietet Leverkusen.Infoprogramm kostenlose und kostenpflichtige Eintragsservices an. Dabei handelt es sich um Einträge von Inhalten des Nutzers in das Branchenbuch und/oder in die Webkataloge (im Folgenden auch "Listing") der Leverkusen.Infoprogramm und deren Veröffentlichung. Hinsichtlich des genauen Leistungsumfanges der einzelnen Eintragsservices der Leverkusen.Infoprogramm sowie der Preise gelten die jeweils gültigen Produkt- und Preislisten, wenn sich nicht aus den jeweils geschlossenen Einzelverträgen etwas Abweichendes ergibt. Die aktuellen Produkt- und Preisinformationen werden jeweils bei Auftragserteilung bekannt gegeben.
3.2. Leverkusen.Infoprogramm arbeitet in einem Netzwerk mit anderen Internetportalbetreibern (im Folgenden "Netzwerkpartner") zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist Leverkusen.Infoprogramm bemüht, den Nutzern zusätzlich zu den von Leverkusen.Infoprogramm vertraglich geschuldeten Leistungen eine größere Verbreitung der Inhalte des Nutzers zu ermöglichen. Bei diesen zusätzlich möglichen Eintragungen in verschiedene Internetportale der Netzwerkpartner handelt es sich jedoch um freiwillige Zusatzleistungen der Leverkusen.Infoprogramm, deren Wegfall oder Änderung keinen Einfluss auf den mit Leverkusen.Infoprogramm geschlossenen Vertrag hat. Alle Aussagen über die Art und Weise der Leistungen der Netzwerkpartner, unabhängig davon, ob sie in diesen AGB, auf den Websites der Internetportale von Leverkusen.Infoprogramm oder in der Produktliste von Leverkusen.Infoprogramm getroffen werden, stellen lediglich unverbindliche Aussagen dar.
3.3. Leverkusen.Infoprogramm bietet ihre Eintragsservices unter Einbeziehung allgemein zugänglicher Telekommunikationsleistungen, -netze, und -dienste an. Dem Nutzer ist bewusst, dass die Veröffentlichung seiner Inhalte im Internet dazu führen kann, dass Dritte diese speichern, weitergeben und bearbeiten, ohne dass wir dies sicher verhindern kann.
3.4. Leverkusen.Infoprogramm bemüht sich, die kostenpflichtigen Eintragungen in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang (siehe Ziffer 4) online zu stellen. Samstage und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen gelten nicht als Werktage. Hinsichtlich der zusätzlichen Online-Stellung auf den Internetportalen der Netzwerkpartner kann eine verbindliche Aussage zum Zeitpunkt der Bearbeitung nicht getroffen werden. Leverkusen.Infoprogramm ist jedoch bemüht, auch hier für eine zügige Online-Stellung zu sorgen.
3.5. Leverkusen.Infoprogramm weist ausdrücklich darauf hin, dass die gleichzeitige Veröffentlichung von Inhalten von Wettbewerbern des Nutzers auf dem jeweiligen Internetportal nicht ausgeschlossen ist.
3.6 Marktplatz
Für alle Eintragungen im Marktplatz übernehmen wir keine Garantie oder Gewähr. Der Marktplatz ist eine kostenfreie Informationsbörse. Es kann aus der Informations kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Mit den handelnden Personen kommt kein Vertragsabschluss, in Bezug auf den Kauf oder Verkauf der angebotenen Sachen, mit dem Betreiber der Seite (Leverkusen.Infoprogramm) zustande.
Es ist grundsätzlich untersagt rechtswidrige Artikel (z. B. Raubkopien), jugendgefährdende Sachen/Informationen (z. B. Erotikartikel, pornografische Schriften oder Bildmaterial) einzustellen die in irgendeinerweise die Rechte Dritter verletzen.
3.7 Kalender
Für Eintragungen im Kalender wird keine Gewähr übernommen.
4. Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis kommt zustande mit Absenden einer Online-Eintragsanmeldung für einen der angebotenen Eintragsservices durch Anklicken des Sende-Buttons und die daraufhin erfolgende Bereitstellung der Eintragsservices durch Leverkusen.Infoprogramm an den Nutzer oder durch die mündliche oder schriftliche Abgabe und Annahme von Angeboten. Das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist ebenfalls vertragsbegründend oder vertragsändernd.
5. Verantwortlichkeit Nutzer
5.1. Die in ein Branchenbuch oder einen Webkatalog einzutragenden und zu veröffentlichenden Inhalte des Nutzers hat dieser Leverkusen.Infoprogramm online über das Portal Leverkusen.Infoprogramm.de, per Mail an portal@Leverkusen.Infoprogramm.de oder schriftlich zur Verfügung zu stellen.
5.2. Im Rahmen einer Online-Beauftragung ist eine Anmeldung unter Eingabe eines Passwortes erforderlich. Der Nutzer sichert zu, dieses Passwort nicht an Dritte weiterzugeben.
5.3. Der Nutzer erteilt Leverkusen.Infoprogramm rechtzeitig die vollständigen und richtigen Informationen, die Leverkusen.Infoprogramm zur Durchführung des Vertrages benötigt. Für etwaige durch die unvollständige, unrichtige oder nicht rechtzeitige Informationsübergabe entstehende Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Leistungen von Leverkusen.Infoprogramm trägt der Nutzer die Verantwortung.
6. Gewährleistung
6.1. Leverkusen.Infoprogramm übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Abrufbarkeit der von ihr zu veröffentlichenden oder veröffentlichten Inhalte.
6.2. Für nur unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchsfähigkeit der Eintragsservices sowie für kostenfreie Eintragsservices ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
6.3. Leverkusen.Infoprogramm gewährleistet keine bestimmte Anzahl von Kontakten, z.B. in Form von Abrufen der veröffentlichten Inhalte.
6.4. Falls eine sinnvolle Zuordnung zu einer bestehenden Branchenbuchrubrik möglich ist, erhalten kostenpflichtige Einträge die entsprechende Branchenzuordnung. Listings werden innerhalb einer Rubrik in der Regel nach Eintragsdatum oder Alphabet sortiert. Eine dauerhafte, feste Position im Ranking wird nicht zugesagt.
7. Rechte von Leverkusen.Infoprogramm
7.1. Leverkusen.Infoprogramm ist stets bemüht, die formale Qualität der Veröffentlichung der Inhalte zu sichern. Leverkusen.Infoprogramm hat daher das Recht, die Einträge, insbesondere Rubrik, Titel und Beschreibung des Eintrages sowohl bei der Ersteintragung als auch jederzeit während der Vertragslaufzeit, z. B. bei Löschung oder Einführung einer neuen Rubrik, zu ändern.
7.2. Die beantragten Einträge werden vor Freischaltung geprüft.
7.3. Leverkusen.Infoprogramm ist berechtigt, Einträge abzulehnen oder vorübergehend oder endgültig zu löschen, insbesondere wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzt. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, bei Vorliegen einer nicht offensichtlich unbegründeten Abmahnung durch Dritte. Dies gilt auch, wenn die Inhalte des Nutzers auf Seiten mit rechtsverletzenden Inhalten, verweisen oder eine Weiterleitung auf diese erfolgt. Gelingt dem Nutzer innerhalb einer von Leverkusen.Infoprogramm gesetzten, angemessenen Frist der Nachweis der Rechtmäßigkeit nicht, ist Leverkusen.Infoprogramm zudem zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7.4. Vor einer beabsichtigten Löschung wird Leverkusen.Infoprogramm den Nutzer informieren und ihm die Möglichkeit zur Beseitigung des Zustands geben.
7.5. Leverkusen.Infoprogramm ist berechtigt, die erhaltene Vergütung einzubehalten. Bei der Wahl der Maßnahmen und der Entscheidung über den Einbehalt der Vergütung berücksichtigt Leverkusen.Infoprogramm den Einzelfall sowie die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers.
8. Wartungsarbeiten
Leverkusen.Infoprogramm ist berechtigt, Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken durchzuführen. Sie ist bemüht, Störungen der Leistungen so gering wie möglich zu halten. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
9. Fremde Inhalte
9.1. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte der Einträge. Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Text- und Bilddateien) keine gesetzlichen Regelungen und/oder Rechte Dritter verletzen.
9.2. Leverkusen.Infoprogramm macht sich die Inhalte der Nutzer nicht zu Eigen. Es findet keine regelmäßige Vorauswahl oder regelmäßige Kontrolle der Inhalte statt.
10. Freistellung
Der Nutzer stellt Leverkusen.Infoprogramm von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen Leverkusen.Infoprogramm geltend machen, frei. Der Nutzer übernimmt sämtliche Kosten, die Leverkusen.Infoprogramm in diesem Zusammenhang entstehen, einschließlich aller Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
11. Nutzungsrechte
11.1. Der Nutzer räumt Leverkusen.Infoprogramm ein einfaches, auf die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen dieses Vertrages vom Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht berechtigt Leverkusen.Infoprogramm insbesondere zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie zur öffentlichen Wiedergabe zu Informationszwecken. Leverkusen.Infoprogramm ist berechtigt, die Inhalte zu bearbeiten, zu verändern, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden und an Dritte, insbesondere an ihre Netzwerkpartner, weiterzugeben, soweit dies zur Umsetzung dieses Vertrages sinnvoll ist.
11.2. Alle Rechte an den im Rahmen der vertraglichen Leistung verwendeten Technologien, Softwareprodukten und von Leverkusen.Infoprogramm zur Verfügung gestellten Inhalten (z.B. Datenbanken, Verzeichnisse, Kartenmaterial) stehen im Verhältnis zum Nutzer ausschließlich Leverkusen.Infoprogramm zu.
12. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
12.1. Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ralf Snelting, Lohrstr. 6E, 51371 Leverkusen per Brief, oder per per E-Mail an: portal@Leverkusen.Infoprogramm.de
12.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
12.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Leverkusen.Infoprogramm mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer die Ausführung selbst veranlasst hat.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1. Die Laufzeit eines Vertrages über kostenlose Eintragsservices ist nicht begrenzt.
13.2. Die Laufzeit eines Vertrags über kostenpflichtige Eintragsservices beträgt mindestens 12 Monate, beginnend mit dem ersten Tag der erstmaligen Freischaltung. Der Vertrag über kostenpflichtige Eintragsservices verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 14 Werktage vor Ende der 12 Monate durch den Nutzer oder Leverkusen.Infoprogramm gekündigt wird. Die Kündigung muss erfolgen an: Ralf Snelting, Lohrstr. 6E, 51371 Leverkusen per Brief, oder per E-Mail an: portal@Leverkusen.Infoprogramm.de.
13.3. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch Leverkusen.Infoprogramm liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer mit der Vergütung in Zahlungsverzug ist und auf die schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung hin nicht leistet.
13.4 Leverkusen.Infoprogramm ist berechtigt bei Zahlungsverzug die Leistungen vorübergehend einzustellen.
14. Vergütung
14.1. Für die Eintragsservices der Leverkusen.Infoprogramm gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise, die bei Auftragserteilung bzw. auf Anforderung einsehbar sind.
14.2. Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens nach Zugang einer Rechnung, ohne Abzug zahlbar und fällig.
14.3. Leverkusen.Infoprogramm ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Nutzer bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschuldeten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind.
14.4. Entscheidet sich der Nutzer vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder während eines Folgejahres zur Löschung seines Eintrages, wird die anteilige Jahresgebühr nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von Leverkusen.Infoprogramm vor.
14.5. Sämtliche Forderungen werden allein durch Leverkusen.Infoprogramm eingezogen. Zulässige Zahlungsverfahren ist die Überweisung.
15. Datenschutz
15.1. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Zahlungsdaten bei Leverkusen.Infoprogramm gespeichert und zur Durchführung der allesklar.com-Dienste verwendet und verarbeitet werden.
15.2. Leverkusen.Infoprogramm achtet die Privatsphäre der Nutzer und hält alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen ein. Personenbezogene Daten, die Leverkusen.Infoprogramm im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Leverkusen.Infoprogramm -Dienste erhebt oder verarbeitet, nutzt Leverkusen.Infoprogramm nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Dienstes. Leverkusen.Infoprogramm wird diese Informationen nur offen legen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu vorliegt, oder in dem Fall, dass der Nutzer einer Offenlegung zustimmt.
15.3. Leverkusen.Infoprogramm darf den Nutzer in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen per E-Mail, telefonisch oder per Fax kontaktieren.
16. Haftung
16.1. Leverkusen.Infoprogramm haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
16.2. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, mit dessen Entstehen Leverkusen.Infoprogramm bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
16.3. Für von Leverkusen.Infoprogramm nicht verschuldete Störungen hinsichtlich des Leitungsnetzes übernimmt Leverkusen.Infoprogramm keine Haftung.
16.4. Soweit über die Internetportale der Leverkusen.Infoprogramm eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links gegeben ist, haftet Leverkusen.Infoprogramm weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet Leverkusen.Infoprogramm nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität etc.
16.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigen Verhaltens von Leverkusen.Infoprogramm und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
16.6. Soweit die Haftung von Leverkusen.Infoprogramm ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Leverkusen.Infoprogramm.
17. Sonstiges
17.1. Es gilt deutsches Recht.
17.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Leverkusen als Sitz der Leverkusen.Infoprogramm. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Nutzer, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Sie gilt nicht, wenn der Rechtsstreit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Leverkusen.Infoprogramm ist darüber hinaus berechtigt, am Hauptsitz des Nutzers zu klagen.
17.3. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung ungültig, tritt an deren Stelle das von den Parteien Gewollte.
Stand Januar 2007
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